Die Geschichte der Todesstrafe in der Schweiz

 

Die Geschichte der Todesstrafe in der Schweiz - die Schweizer Guillotine

Die Hinrichtungsmaschine

Die Guillotine (HMLU 9450) wurde in drei noch vorhandenen graugrünen Holzkisten transportiert und konnte rasch montiert werden. Sie ist 393 cm hoch, am Fuss 212 cm lang und 74 cm breit. Der Tisch liegt auf einer Höhe von 97 cm, das Delinquentenbrett ist 120 cm lang und 35 cm breit. Die Balken sind in naturbehandelter Eiche gefertigt und dienen als Träger für die Metallteile. Zur Guillotine gehört eine 189 cm lange, 51 cm breite und 32 cm hohe Holzkiste, die auf Holzrollen unter den Tisch geschoben werden konnte und den Leichnam des Hingerichteten aufnahm. Mit einer ebenfalls noch vorhandenen Tragbahre wurde diese Kiste weggetragen.

Wann die Guillotine in der heutigen Form entstand, ist nicht ganz klar, wahrscheinlich 1845, als sich das 1836 von Johann Bücheler gebaute Exemplar in unbrauchbarem Zustande befand und von Escher-Wyss für Fr. 821.- umfassend revidiert sowie im Holz wohl teilweise neu fabriziert werden musste.Die deutlich repräsentativ gebaute Maschine besteht aus dem von einem profilierten Gebälk bekrönten Holzgerüst mit Aufzugsvorrichtung und Gleitschienen für das Fallbeil, dem herunterklappbaren Brett für den Verurteilten, Delinquentenbrett genannt, dem Halsring, auch als Lünette bezeichnet, dem in zwei Exemplaren vorhandenen Fallbeil und dem Fangkorb, der an der Guillotine selbst nicht mehr vorhanden war und nun rekonstruiert wurde.

Das dazugehörende detailreiche Instruktionsmodell (HMLU 2980) im Massstab 1:5 erklärt mit nummerierten Teilen die Konstruktionsweise und ist hilfreich beim Aufrichten der Guillotine. In Ergänzung zur eigentlichen Guillotine enthält es auch noch das Podest mit dem Geländer sowie die Treppe vom Gehniveau auf das "Schafott". In dieser grossen Bühne mit aufwendig gearbeitetem Geländer ist noch immer die uralte Idee des Zurschaustellens, des Emporhebens des Hingerichteten präsent, denn man mass der abschreckenden Wirkung der Todesstrafe eine grosse Bedeutung bei. Das Schafott war 450 cm lang, 290 cm breit und bis zum Bretterboden 170 cm hoch. Die Hauptbalken massen 15x15 cm. Die von Altdorf, Zug und Luzern überlieferten Fotos der Guillotine zeigen, dass dieses Schafott im 20. Jahrhundert nicht mehr verwendet und die Guillotine direkt auf den Boden gestellt worden ist, weil die Hinrichtung nun nicht mehr öffentlich, sondern im geschlossenen Raum stattzufinden hatte.

Theodor Mengis, der Scharfrichter aus Rheinfelden, der seit 1879 und bis zu seinem Tod 1918 sämtliche in der Schweiz gefällten Todesurteile vollzogen hat, schildert den Hergang der Hinrichtung: "Der Delinquent wird von den Gehülfen des Scharfrichters auf ein Brett geschnallt und mit diesem, das Gesicht zur Erde gerichtet, in die Lünette geschoben. Hierauf wird der obere Teil der Lünette herunter gelassen, sodass mit dem Momente, da dieser Teil in eine Feder einschnappt, der Hals des Delinquenten fest umschlossen ist. Jetzt dreht der Scharfrichter an einem hölzernen Knopf, und aus einer Höhe von mehr als drei Metern saust das zentnerschwere Beil hernieder, durchschlägt die Wirbelsäule und trennt das Haupt vom Rumpf."

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